Heckenschnitt und Vogelschutz

Wann darf man eigentlich seine Hecke schneiden?

 

 

 

Das Bundesnaturschutzgesetz sagt im Kapitel 5 (Artenschutz) im § 39 (Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen): (1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu töten,... 3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu zerstören... (5) Es ist verboten,... 2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen;

 

Allerdings zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte der Hecke zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses!

 

Das heißt, wenn Sie Ihre Hecke während der Brutzeit schneiden wollen, dann vergewissern Sie sich vorher, ob in der Hecke Vögel brüten und falls ja, warten Sie, bis dass die Kleinen flügge sind. Nicht durchführen darf man grundsätzlich einen Rückschnitt ins Altholz, also einen Gehölzschnitt. Dieser ist  in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten. Und daran sollte man sich auch halten!

 

Erlaubt sind also in der Zeit vom 1. März bis 30 September Form- und Pflegeschnitte!

Geschnitten werden darf der jährliche Zuwachs. Das, was noch nicht verholzt ist und man mit einer normalen Heckenschere schneiden kann.

Verboden sind Gehölzschitte: Die werden im Herbst ausgeführt.

 

Drücken Sie hier, wenn Sie wissen wollen, wie die Hecke in Ihrem Garten heisst. Wenn Ihre nicht dabei ist, schicken sie mir ein Bild von Ihrer Hecke und helfen Sie mit, die Sammlung zu vergrößern. Ich werden Ihnen dann Pflegetipps zu Ihrer Hecke schicken!

 

 

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